tja das ist wie im richtigen leben. die antwort wird wohl jain heißen.
Zitat von Lano im Beitrag #1
Können die mir überhaupt verbieten, ein öffentliches Schaufenster von der Straße aus zu fotografieren?
damit spielst du zurecht wohl auf die sog. panoramafreiheit an. aber: die panoramafreiheit greift bei schaufenstern und ähnlichem nicht immer. so bspw. dann nicht, wenn das, was da im schaufenster zu sehen ist, eine gewisse schöpfungshöhe (um mal den urheberrechtlichen sprachgebrauch zu bemühen) erreicht und somit selbst urheberrechtlichen schutz genießt. und man darf den umstand geschützter marken natürlich auch nicht gänzlich unberücksichtigt lassen. das veröffentlichte bild eines schaufensters mit deutlich erkennbaren (geschützten) marken kann so schon mal zum problem werden.
und ich würde auch nicht um die auslagen eines juweliers herumschleichen und dort "unauffällig" fotos machen. der könnte denken, ich komme nach ladenschluss mit einem pflasterstein als schlüssel wieder.
bei deinen bisherigen fotos von schaufenstern habe ich eigentlich wenig juristische kopfschmerzen. wenn der betreiber des ladens das fotografieren des fensters ausdrücklich nicht wünscht, würde ich das wohl respektieren (unabhängig von der frage, ob er es mir verbieten darf oder nicht). ansonsten würde ich mir da keine so großen gedanken machen. erstens weil du den förster auch nicht vorher fragst, bevor du in den wald pinkelst. und zweitens weil der urheberrechtlicher schutz regelmäßig nicht schon bei der bloßen anfertigung des bildes ansetzt, sondern entscheidend ist, was du später damit machst.